Kabinett gibt grünes Licht für Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung
Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundessozialministerin Ulla Schmidt den Entwurf eines Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung beschlossen.
B undessozialministerin Ulla Schmidt: „Ziele der Organisationsreform sind mehr Wirtschaftlichkeit, mehr Effektivität und mehr Bürgernähe der Rentenversicherung. Durch einen Wettbewerb der Träger um die beste Aufgabenerfüllung werden sich Servicequalität und Kundennähe verbessern. Zugleich werden für alle Rentenversicherungsträger dauerhaft stabile Rahmenbedingungen geschaffen.
Die Reform dient weiter dem Bürokratieabbau. Dazu wird die Organisation der Rentenversicherung an die Erfordernisse einer modernen und effizienten Verwaltung sowie an die veränderte Versichertenstruktur angepasst. Künftig wird nicht mehr zwischen Arbeitern und Angestellten unterschieden. Vielmehr wird ein einheitlicher Versichertenbegriff gelten. Es wird angestrebt, innerhalb der ersten fünf Jahre nach Umsetzung der Reform den Anteil der Verwaltungs- und Verfahrenskosten um 10 Prozent zu senken. Das entspricht Einsparungen von 350 Mio. Euro im Jahr.“
Der heute vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf geht auf das Gemeinsame Konzept zurück, das der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder vor einem Jahr einvernehmlich gebilligt haben. Wichtige Elemente der Reform gehen auch auf gemeinsame Positionen von Gewerkschaften und Arbeitgebern zurück. „Alle wesentlichen Neuregelungen sind mit den Ländern vorabgestimmt. Ich gehe daher von einer breiten Zustimmung zu dem Reformvorhaben im Bundesrat aus“, so Bundessozialministerin Ulla Schmidt.
Die Kostensenkung ergibt sich u.a. durch die Bündelung wichtiger Grundsatz- und Querschnittsaufgaben auf Bundesebene, die Reduzierung der Trägerzahl von heute u.a. 22 Landesversicherungsanstalten durch Zusammenschlüsse, die weitere Konzentration der Datenverarbeitung sowie eine Vereinfachung der Finanzströme.
Lesen Sie hier weiter:
|